An- und Verkauf von
Neu- und Gebrauchtmaschinen


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Impressum


Optimal Maschinen UG (haftungsbeschränkt)
Meinersheide 18
33378 Rheda-Wiedenbrück

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Geschäftsführer: Dipl.-Kffr. (FH) Melanie Hombrink
Amtsgericht Gütersloh HRB 9730
USt.-ID DE 294 901 685

Internet: http://www.optimal-maschinen.de
Sowie die Seiten : http://www.optimal-maschinen.eu und http://www.optimal-maschinen.com

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Haftungshinweis:
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Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise bei neuen Maschinen / Waren ab Werk des Herstellers, bei gebrauchten Maschinen / Waren im Ist-Zustand ab genannten Standort ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Der Verkauf der Gegenstände erfolgt wie besichtigt oder hätte besichtigt werden können. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von drei Tagen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen.
Im Fall der Selbstabholung ist Barzahlung bei Übernahme möglich.
(4) Angemessene Preisänderungen behalten wir uns vor.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung, Lieferzeit
(1) Liefergegenstand ist ausschließlich die in der Rechnung genau bezeichnete Ware.
(2) Die Lieferung von Neu- und Gebrauchtmaschinen erfolgt grundsätzlich ohne Betriebsstoffe wie Öle, Treibstoffe, Kühlflüssigkeiten etc. Diese sind ggf. nach Erhalt der Ware vor Inbetriebnahme durch den Käufer aufzufüllen.
(3) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien, begründet aber kein Fixgeschäft. Ihre Einhaltung durch uns setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen oder Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist bzw. den neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist bzw. am neuen Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.
(5) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des vereinbarten Nettowertes, maximal jedoch beschränkt auf 5 % des Nettopreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware.
(6) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung, Übernahme der Ware
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten an den Käufer über. Maßgeblich ist der Beginn des Verladevorgangs. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(2) Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Ladung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert. Seitens des Verkäufers besteht allerdings keine Verpflichtung zum Abschluss derartiger Versicherungen.
(3) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Anlieferung der Ware geeignete Hebegeräte zur Entladung zur Verfügung stehen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Eigentum an allen durch den Verkäufer gelieferten Gütern geht nur dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer alle Beträge, die ihm Käufer schuldet, erhalten hat.


§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Außer bei Neuwaren wird der Kaufgegenstand unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(2) Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für das Vorhandensein von Dokumentationen, Prüfprotokollen, Konformitätserklärungen, Bedienungsanleitungen u. ä. sowie dafür, dass Gebrauchtmaschinen den heutigen und künftigen sicherheitstechnischen Anforderungen am Einsatzort genügen.
Technische Beschreibungen, Layouts, Prospekte oder sonstige Unterlagen dokumentieren i. d. R. die ursprüngliche Ausstattung oder Ausstattungsoptionen der Maschine zum Zeitpunkt der Erstauslieferung und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, da die aktuelle Ausstattung der Gebrauchtmaschine davon abweichen kann. Eine solche Abweichung stellt deshalb keinen kaufrechtlich relevanten Mangel dar.
(3) Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Verkäufers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rheda-Wiedenbrück.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Rheda-Wiedenbrück, 02.01.2017

Optimal Maschinen UG (haftungsbeschränkt)
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33378 Rheda-Wiedenbrück
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